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Wegweiser, was Tun im Trauerfall

Bei einem Sterbefall in der Wohnung
benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personlaausweis des Verstorbenen bereit. Treten Sie sofort danach mit uns in Verbindung.

Wir sind Tag und Nacht an 365 Tagen für Sie
unter der Telefonnummer +49 89 12596924 erreichbar.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim
veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung. Wenden Sie sich nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben direkt an uns unter der obigen Telefonnummer.

 

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten standesamtliche Heiratsurkunde (Stammbuch)
  • Bei Geschiedenen standesamtliche Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten standesamtliche Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Krankenkasse: Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolizzen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen,
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Testament oder Hinterlegungsscheinnummer für das Nachlassgericht oder den Notar
  • Garbstellennachweis / Urkunde

 

TAG & NACHT
an 365 Tagen für Sie erreichbar
Tel. +49 89 12596924
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